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Maschinensicherheit und Risikoanalyse

Maschinensicherheit und Risikoanalyse
Veröffentlicht: November 2021

Vor einigen Wochen fand in unserem Unternehmen eine Schulung zum Thema Maschinensicherheit statt. Daniel Szeląg, unser Leiter der Automatisierung- und Mechaniksektion, fasst zusammen, warum wir als Hersteller von Maschinen gesetzlich verpflichtet sind, diese nach den Richtlinien der Europäischen Union, deren Mitglied Polen ist, zu bauen. Die Erfüllung dieser Anforderungen berechtigt uns, für die Maschine entsprechende Unterlagen (zB EG-Konformitätserklärung) auszustellen und die Maschine mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen.

Richtlinien [Was ist eine Richtlinie und welche Richtlinien erfüllen unsere Maschinen?]

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, der die Ziele (Hauptrichtlinien) festlegt, die an einer Maschine erreicht werden müssen, um für den Benutzer als sicher zu gelten und in Verkehr gebracht zu werden. Die wichtigsten Richtlinien, die unsere Maschinen erfüllen müssen, sind:

  • Maschinenrichtlinie (MD) - 2006/42/EG
  • Niederspannungs-Elektroprodukte (LVD) - 2014/35 / UE
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMCD) - 2014/30 / EU
  • Beschränkung gefährlicher Stoffe (ROHS II) - 2011/65 / UE

In besonderen Fällen können auch andere Richtlinien gelten, z.B. Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) 2014/34 / EU.

 Normen [Was sind harmonisierte Normen?]

Harmonisierte Normen ergänzen die Richtlinien. Sie enthalten detaillierte Problemlösungen und „Good Practices“, deren Anwendung in der Praxis uns erlaubt, die Maschine als sicher zu erkennen. Es gibt drei Arten von Normen (A, B und C), die je nach Detaillierungsgrad in die „Probleme“ unterteilt werden. Die ausführlichsten Normen – Typ C, enthalten Richtlinien zur Lösung von Sicherheitsproblemen an bestimmten Maschinen (z.B. Schleifmaschinen: PN-EN ISO 16089: 2016-04 Werkzeugmaschinen. Sicherheit. Stationäre Schleifmaschinen). Typ-B-Normen beinhalten allgemeine Lösungen für Pneumatik, Hydraulik und Elektrik sowie spezifische Sicherheitselemente (z. B. die „Elektrik“-Norm PN-EN 60204-1: 2018-12 Sicherheit von Maschinen. Elektrische Ausrüstung von Maschinen. Teil 1: Allgemeine Anforderungen ). Typ-A-Normen sind die am wenigsten detaillierten Normen und enthalten die wichtigsten Konzepte und allgemeinen Aspekte der Maschinensicherheit (PN-EN ISO 12100: 2012 Sicherheit von Maschinen. Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Risikobewertung und Risikominderung).

EG-Konformitätserklärung [Auf welcher Grundlage stellen wir die EG-Konformitätserklärung aus?]

Mit der Ausstellung einer EG-Erklärung für jede neu gebaute Maschine bestätigen wir, dass die Maschine nach den einschlägigen harmonisierten Normen hergestellt wurde. Aus dieser Versicherung des Herstellers kann der Anwender die Einhaltung der Norm und damit einen angemessenen Schutz der Maschine vermuten.

Die Normkonformität ist die von Herstellern am häufigsten angewandte Methode, um eine EG-Konformitätserklärung auszustellen und damit die Maschine mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, in der Erklärung auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu verweisen, oder eine benannte Stelle einzuladen, die Sicherheit zu bewerten.

Risikoanalyse [Was ist eine Risikoanalyse, wie wird sie durchgeführt?]

Auf Basis der durchgeführten Risikoanalyse wird das Schutzniveau der Nutzer und die Auswahl konkreter Sicherheitsmaßnahmen bestimmt. Diese Analyse bestimmt das primäre Risiko, das auf der Maschine auftritt, bevor Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, und das Restrisiko, das nach Anwendung aller verfügbaren Sicherheitsmaßnahmen auf der Maschine verbleibt. Dies ist ein akzeptables Risiko, auf das der Benutzer im Maschinenhandbuch hingewiesen werden muss.

 Sicherheitsmaßnahmen, die an jeder Maschine angewendet werden müssen, sind (in der Reihenfolge ihrer Anwendung):

  • Konstruktionselemente (Konstruktion und Herstellung einer konstruktionssicheren Maschine),
  • technische Sicherheitsmaßnahmen (Schutzeinrichtungen, Sicherheitsschalter, Zweihandschalter, Lichtvorhänge, Sicherheitsscanner, usw. – werden dort eingesetzt, wo die Gefahr nicht durch die Konstruktion selbst beseitigt werden kann),
  • Hinweise zum Restrisiko (Piktogramme, Beschreibung in der Betriebsanleitung, usw.).

Die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen und das Sicherheitsniveau zu implementieren, beginnt mit der Identifizierung der Gefahren an der Maschine. Zur Identifizierung des Risikos werden mehrere Methoden verwendet. Die, in unserem Fall, am häufigsten verwendeten sind Risk Score und PHA. Beide Methoden basieren auf der Bestimmung des Bedrohungsniveaus anhand von Parametern wie:

  • das Ausmaß des Schadens, die eine bestimmte Bedrohung anrichten kann,
  • Exposition gegenüber der Gefahr (Häufigkeit und Dauer),
  • die Möglichkeit einer Bedrohung,
  • die Möglichkeit, das Risiko zu vermeiden.

Anhand der obigen Parameter wird für jede Gefährdung der Risk Level Indicator bestimmt, der durch weitere Sicherheitsmaßnahmen (Design -> Technisch -> Restrisikoinformation) auf ein akzeptables Niveau minimiert wird.

Die Risikoanalyse sollte für jede Phase des „Lebens“ der Maschine (Montage und Installation, Übergabe, Betrieb, Demontage) durchgeführt werden.

Bedrohungen [Welche Bedrohungen auftreten an der Maschinen?]

Die Gefahren, die an Maschinen auftreten können, sind in der Norm EN ISO 12100 beschrieben. Diese Norm teilt sie in mehrere grundlegende Gruppen ein:

  • mechanische Gefährdungen (z. B. Quetschen , Verfangen, Durchstechen, Einziehen, Einklemmen usw.),
  • elektrische Gefahren (z. B. Verbrennungen, Stromschläge, usw.),
  • thermische Gefahren (z. B. Verbrennungen, Erfrierungen, Austrocknung, usw.),
  • lärmbedingte Gefahren (Unwohlsein, Bewusstlosigkeit, Müdigkeit, Stress, Tinnitus, Hörbehinderung usw.),
  • Vibrationsrisiken (z. B. neurologische Störungen, Rückenverletzungen, Lendenwirbelsäulenerkrankungen, usw.),
  • Strahlengefahren (Augenschäden, Hautverletzungen, Verbrennungen, genetische Mutationen, usw.),
  • Risiken im Zusammenhang mit Materialien und Substanzen (Atembeschwerden, Erstickungsanfälle, Krebs, Vergiftungen, usw.),
  • Risiken durch Nichtberücksichtigung ergonomischer Prinzipien bei der Konstruktion von Maschinen (Ermüdung, Stress, Erkrankungen des Bewegungsapparates, usw.).

Dokumentation [Welche Dokumentation haben unsere Maschinen?]

Der Prozess der Maschinenimplementierung in die Produktion wird mit der Übergabe der Dokumentation an den Kunden abgeschlossen. Im Falle unseres Unternehmens umfasst diese Dokumentation:

  • Betriebsanleitung der Maschine (mit Hinweisen zum Restrisiko),
  • elektrische, pneumatische und eventuell hydraulische Schaltpläne,
  • Zertifikate über Elektro- und Geräuschprüfungen,
  • Zertifikate von Messgeräten (Kraftsensoren, Wegsensoren),
  • EG-Konformitätserklärung oder (bei unvollständiger Maschine) Einbauerklärung der unvollständigen Maschine,
  • andere erforderliche Dokumente, die für eine bestimmte Maschine oder einen bestimmten Kunden erforderlich sind.

Der Hersteller ist nicht verpflichtet, dem Kunden die Risikoanalyse selbst zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bestimmt jedoch sehr oft die Verpflichtung der Ausführung von Risikoanalyse in den Vertragsbedingungen bereitzustellen, wodurch wir verpflichtet sind, es bei Erhalt der Maschine auszuhändigen.

Alle Unterlagen sind vom Hersteller mindestens 10 Jahre nach Herstellung des Gerätes aufzubewahren.

Autor: Daniel Szeląg


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